Halter haftet nicht bei Feuer

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe kann der Halter eines PKWs nicht dafür haftbar gemacht werden, wenn das parkende Auto beispielsweise in Feuer gerät und dadurch weitere Schäden entstehen.Solange das Auto nicht in Betrieb gewesen sei, sprich sich nicht bei laufendem Motor bewegt hat, trifft den Fahrzeughalter keine Schuld.

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