Worauf Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens achten müssen
Der Kauf eines Gebrauchtwagens ist immer auch mit einem gewissen Risiko verbunden. Wer sich vorab nicht gut genug informiert hat, erlebt oft nach dem Kauf die böse Überraschung. Um dies zu vermeiden hat unter anderem der TÜV eine Checkliste herausgegeben an der Käufer sich Schritt für Schritt orientieren können.
Gesamteindruck des Wagens prüfen
Zunächst einmal gilt der prüfende Blick dem Gesamteindruck des Gebrauchtwagen. Gibt es Stellen, an denen deutlich Rost zu erkennen ist oder der Lack beschädigt ist? Sind alle Türen und die Heckklappe genau eingepasst und alle Fensterdichtungen noch intakt? Auch ist es wichtig, das Profil der Reifen zu überprüfen. Dieses sollte mindestens 4mm dick sein. Vergessen Sie dabei nicht, auch nach dem Reserverad zu sehen. Kontrollieren Sie auf jeden Fall ob die Reifengröße mit der Eintragung im Fahrzeugschein übereinstimmt.
Widmen Sie sich anschließend den technischen Dingen.
Die Checkliste des TÜV weist hier zunächst auf die Lichtanlage hin. Alle einstellbaren Stufen des Frontlichtes sollten erkennbar sein, beide Blinker müssen funktionieren. Bremslicht und Rückleuchten natürlich ebenfalls. Testen Sie auch, ob das Licht für den Rückwärtsgang leuchtet. Die Scheinwerfer dürfen außerdem von innen nicht beschlagen sein.
Als nächstes kann die Auspuffanlage mit einem einfachen Trick überprüft werden. Starten Sie hierfür den Motor und pressen Sie dann ihre Schuhsohle auf das Rohr. Der Motor sollte nach ein paar Sekunden ausgehen. Rütteln Sie auch ruhig an der Auspuffanlage. Sie sollte nicht klappern und keine lauten Geräusche von sich geben. Am besten lässt sich dies bei einer anschließenden Probefahrt herausfinden.
Innenraum gründlich prüfen
Der TÜV empfiehlt als nächstes, sich den Innenraum des Fahrzeuges anzusehen. Sind die Sitzpolster alle intakt, lassen sich die Sitze verstellen und ist der Abstand zum Lenkrad für Sie als Fahrer angenehm einzustellen? Achten Sie auch darauf, dass sich alle Kopflehnen noch im Fahrzeug befinden und diese sich ebenfalls verstellen lassen. Lüftung und Heizung können Sie als nächstes testen. Ist als Extra eine Klimaanlage vorhanden, so probieren Sie diese ebenfalls aus. Vom Inneren des Gebrauchtwagens haben Sie auch einen guten Blick auf die Windschutzscheibe. Kratzer sollten so wenig wie möglich vorhanden sein. Gerissene Scheiben oder gar einen Steinschlag, sollten Sie auch gegen einen Preisnachlass auf keinen Fall akzeptieren. Es ist unzulässig ein Fahrzeug mit diesem Mangel zu verkaufen. Auch auf Kleinigkeiten müssen Sie bei der Begutachtung des Innenraums achten. Zum Beispiel dürfen die Sicherheitsgurte weder ausgefranst noch ausgeleiert sein und die Gurt-Automatik muss den Gurt problemlos wieder einziehen. Prüfen Sie ebenfalls nach ob das Bedienungshandbuch und ein Verbandskasten vorhanden sind.
Der Check, vor dem viele Angst haben, da Sie sich nicht genügend auskennen, betrifft den Motorraum. Wenn Sie sich an ein paar einfachen Dingen orientieren, kommen Sie aber auch hier ohne Probleme weiter. Die Batterie darf an den Polen keinen Rost und keine Korrosion aufweisen. Prüfen Sie auch den Säurestand. Es muss genügend Bremsflüssigkeit vorhanden sein. Sollte der Pegel hier deutlich zu niedrig liegen kann das auf einen Defekt hinweisen. Beim Kühlwasser achten Sie darauf, dass dieses weder ölig noch rostig ist. Fragen Sie den Verkäufer auch nach dem letzten Ölwechsel! Die Schläuche im Motorraum können Sie mit einem Tuch auf undichte Stellen überprüfen. Die Schlauchenden sollten allesamt festsitzen und die Enden nicht porös sein.
Auf jeden Fall eine Probefahrt machen!
Sobald Sie alle diese Punkte zu Ihrer Zufriedenheit überprüft haben und keine Mängel feststellen konnten, ist eine Probefahrt ratsam. Sie müssen das Fahrgefühl für den Gebrauchtwagen kennen, feststellen, ob sich der Wagen für sie angenehm fahren lässt und ob keine lauten Geräusche bei der Fahrt zu hören sind. Außerdem können Sie so auch testen, ob die Pedale noch ordnungsgemäß funktionieren so wie einen Bremstest durchführen.
Beim abschließenden Kauf führen Sie alle Teile einer Sonderausstattung im Vertrag mit an. Dazu gehört zum Beispiel ein nachträglich eingebautes Radio oder eine Boxenanlage. Auch ein zusätzlicher Satz Reifen sollte mit in den Vertrag eingetragen werden. So gehen Sie sicher, dass der Verkäufer bei einer erst später durchgeführten Übergabe des Wagens keine Teile mehr austauschen kann.
Sofern Sie die Papiere des Gebrauchtwagens noch nicht überprüft haben, sollten Sie dies nun tun. War der Wagen regelmäßig zur Inspektion und Abgasuntersuchung? Wie lange ist die TÜV Plakette noch gültig? Stimmen die Angaben im Fahrzeugschein mit denen am Fahrzeug überein? Lassen Sie sich bei Vertragsabschluss außerdem alle Papiere aushändigen. Dazu gehören Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, sämtliche Schlüssel oder Codekarten, die Berichte der letzten Haupt- und Abgasuntersuchung, das Serviceheft, alle Quittungen von Werkstätten und die Garantiebelege.
Generell gilt noch folgendes: Auf dem Privatmarkt haben Sie beim Kauf eines Gebrauchtwagens keine Gewährleistung. Erwerben Sie das Fahrzeug im Fachhandel, wie zum Beispiel bei einem Autohaus, dann bekommen sie eine einjährige Garantie und erweiterte Dienstleistungen für den Fall dass der Wagen im Nachhinein doch Mängel aufweisen sollte.