Wer zahlt bei Brandstiftung?

In Berlin sind in den letzten Tagen wieder viele Autos in Flammen aufgegangen. Insgesamt waren es in diesem Jahr alleine in der Hauptstadt fast 150 Wagen, die von Kriminellen mutwillig in Brand gesetzt wurden. Außerdem wurden fast 90 Fahrzeuge beschädigt, weil sie in unmittelbarer Nähe zu den brennenden Wagen standen. Doch Brandstiftungen an Automobilen ist kein Phänomen, das auf Berlin begrenzt ist. Auch in Hamburg und in weiteren deutschen Großstädten rückt die Feuerwehr regelmäßig nachts aus, um in Brand gesetzte Wagen zu löschen. Wird man Opfer einer solchen Attacke, steht natürlich die Frage im Mittelpunkt, wer den Schaden ersetzt.

Kasko zahlt

Ganz klar, wenn der Brandstifter gefasst wird, hat er den Schaden an den brennenden Fahrzeugen zu ersetzen. Da es bisher aber zumindest in Berlin noch nicht gelungen ist den oder die Verantwortlichen zu fassen, stehen die Chancen eher schlecht so zu seinem Recht zu kommen. Hat man nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, ist dies besonders ärgerlich, denn in diesem Fall bleibt der Besitzer auf dem Schaden sitzen. Das liegt daran, dass solch eine Versicherung nicht für Schäden am eigenen Wagen verantwortlich ist. Anders sieht dies bei der Kaskoversicherung aus. Sie ist explizit für Beschädigungen des eigenen Fahrzeugs abgeschlossen worden. Die Teilkasko deckt Brandschäden am Wagen, ganz egal, ob das Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder ob nur ein Teil des Innenraums beschädigt wird. Auch bei Glasbruch kommt die Teilkasko für die Reparatur auf, anders als bei sonstigen Schäden durch Vandalismus. Diese werden ausschließlich von der Vollkaskoversicherung übernommen. Beide Versicherungen decken allerdings nur den Zeitwert, weswegen es nicht immer möglich ist, ein gleichwertiges Fahrzeug von der Versicherungssumme zu kaufen.

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